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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für Fotoaufträgvon Vanessa Vogl Fotography

I.  Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle von Vanessa Vogl Fotography (Inhaberin: Vanessa Dillemuth) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. 

2. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung. 


II. Produktionsaufträge 

1. Vanessa Vogl Fotography wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Der Auftrag kann zum Teil durch Dritte (Labore etc.) ausgeführt werden. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist Vanessa Vogl Fotography hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, den Aufnahmeort, die Bildbearbeitung und die angewendeten optischen und technischen (fotografischen) Mittel.

2. Vanessa Vogl Fotography wählt die Bilder aus, welche dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden. 

3. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber bei Vanessa Vogl Fotography eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. 

4. Vanessa Vogl Fotogpahy verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. 


III. Nutzungsrechte / Persönlichkeitsrechte 

1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart ist die kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, wird jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) ausdrücklich untersagt

3. Optional: bei Erteilung einer Ausstellungsgenehmigung willigen die Auftraggeber ein, dass Vanessa Vogl Fotography die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und Veröffentlichungen auf Webseiten oder in Magazinen vornehmen darf. Dazu zählt auch die Nutzung auf den Plattformen Facebook und Instagram. Vanessa Vogl Fotography darf die Bildnisse auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung dient.  Auf etwaige Datenschutzproblematiken mit Facebook und Instagram wurden die Auftraggeber hingewiesen und sind angehalten, diesen bei Zweifeln auf eigene Verantwortung zu widersprechen. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden ggf. auch andere abgebildete Personen (beispielsweise Hochzeitsgäste) darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass sie in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst ebenfalls mit der Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber Vanessa Vogl Fotography von der Haftung vollumfänglich freistellen. 



IV. Haftung

1. Vanessa Vogl Fotography haftet nur für Schäden, die selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. 

2. Für Mängel, die auf fehlende, unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.  

3. Sollte Vanessa Vogl Fotography aufgrund von Umständen, die Vanessa Vogl Fotography nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, interne Buchungsfehler etc.), nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden übernommen werden. 

4. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch Vanessa Vogl Fotography zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von Vanessa Vogl Fotography abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Nichtgefallen der Bildbearbeitung oder des Bildstils gilt nach II.1. nicht als erheblicher Mangel. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten ebenfalls nicht als erheblicher Mangel.

5. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach den jeweils aktuellen Preislisten, zu finden auf www.vanessavogl-fotography.de. Das Honorar versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Eventuelle Steuerbefreiungen sind auf den Rechnungen gesondert ausgewiesen. 

6. Wird die für die Aufnahme vorgesehene Zeit auf Wunsch des Auftraggebers oder aus Gründen, die Vanessa Vogl Fotography nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält Vanessa Vogl Fotography auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stundensatz.

7. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber später als 48 Stunden nach Auftragsbestätigung widerrufen werden, so wird eine Aufwandsentschädigung von 30% vom vereinbarten Honorar fällig. Ab 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten geschuldeten Leistung von Vanessa Vogl Fotography, muss eine Aufwandsentschädigung von 50% vom vereinbarten Honorar erbracht werden. 

8. Sollte der Auftraggeber nicht pünktlich zum vereinbarten Termin erscheinen, wird die Wartezeit dem Auftraggeber ab einer 15-minütigen Verspätung mit der Hälfte des aktuellen Stundensatzes von Vanessa Vogl Fotography berechnet -  zzgl. des vereinbarten Honorars. Sollte sich der Auftraggeber um mehr als eine halbe Stunde verspäten, ist Vanessa Vogl Fotography nicht mehr verpflichtet, den Auftrag auszuführen und das Honorar ist in vollem, vertraglich vereinbartem Umfang zuzahlen. Daraus ergeben sich keine Ansprüche auf einen neuen Termin.

9. Rabatte jeglicher Form sind nicht kombinierbar, übertragbar oder auszahlbar.

10. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material und Laborkosten, Parkscheine, Fahrtkosten, Eintrittskarten, erforderliche Spesen, Porto und Verpackung etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

11. Bei der Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des vereinbarten Honorars fällig, hilfsweise 50,00 EUR bei kleineren Projekten. Diese Anzahlung ist innerhalb von 5 Tagen nach Auftragserteilung zu zahlen. Die Bankverbindung hierzu, sowie die erste Rechnung hierüber, wird per E-Mail versandt. Das restliche Honorar muss bei Übergabe der Bilder gezahlt werden. Bei  Aufträgen, die mit hohen Kosten verbunden sind, wie beispielsweise Präsentationsprodukte (z.B. Abzüge, Leinwanddrucke, Fotobücher), ist eine Anzahlung von 50% des Honorars unabhängig der Projektgröße zu entrichten.

12. Das  verbleibende Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. 


VI. Vertragsstrafe, Schadenersatz 

1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung von Vanessa Vogl Fotography erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche. 

2. Durch die in Ziffer VI. 1. AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.


VII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand 

1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, dies gilt auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinn-entsprechende, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.


4Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Vanessa Vogl Fotography als Gerichtsstand vereinbart. 


Diese AGB gelten ab dem 01.04.2017. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.